Finanzen
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| Datenowner | Steueramt, Finanzdepartement |
|---|---|
| Erstmalige Veröffentlichung | 01.11.2022 |
| Kontakt | Open Data Zürich |
| Zeitraum | undefined |
| Datentyp | |
| Aktualisierungsdatum | undefined |
| Datenlieferant | Statistik Stadt Zürich, Präsidialdepartement |
| Version | undefined |
| Räumliche Beziehung | Stadt Zürich |
| Aktualisierungsintervall | jaehrlich |
| Rechtsgrundlage | Reglement über offene Verwaltungsdaten, AS 170.410 |
siehe Bemerkungen
| Zeit (lang) (technisch: ZEIT_LANG) | Zeitdimension |
|---|---|
| Zeit (code) (technisch: ZEIT_CODE) | Zeitdimension |
| Raum (lang) (technisch: RAUM_LANG) | Raumdimension |
| Raum (code) (technisch: RAUM_CODE) | Raumdimension |
| Raum (sort) (technisch: RAUM_SORT) | Raumdimension |
| Datenstatus (lang) (technisch: DATENSTATUS) | Datenstatus des Datenpunktes |
| Haushaltsäquivalenzeinkommen / Steuerpflichtige Bevölkerung / 50%-Perzentil (Median) (technisch: HAE_GGH1400_STK1050) | Einkommen angepasst an Haushaltsgrösse. / Natürliche Personen sind auf Grund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Stadt Zürich haben. Einen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Stadt hat eine Person, wenn sie sich hier mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält (Primärsteuerpflichtige). Natürliche Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Stadt Zürich sind aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie entweder in der Stadt Zürich Geschäftsbetriebe oder Betriebsstätten unterhalten oder Grundeigentum haben (Sekundärsteuerpflichtige). / Durch Perzentile (lateinisch „Hundertstelwerte“), auch Prozentränge genannt, wird die Verteilung in 100 umfangsgleiche Teile zerlegt. Perzentile teilen die Verteilung also in 1-Prozent-Segmente auf. Daher können Perzentile als Quantile betrachtet werden, bei denen 100p eine ganze Zahl ist. So entspricht das Quantil Q0,97 dem Perzentil P97, unterhalb dieses Punktes liegen 97 Prozent aller Fälle der Verteilung. |
| Haushaltsäquivalenzeinkommen / Steuerpflichtige Bevölkerung / 25%-Perzentil (technisch: HAE_GGH1400_STK1025) | Einkommen angepasst an Haushaltsgrösse. / Natürliche Personen sind auf Grund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Stadt Zürich haben. Einen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Stadt hat eine Person, wenn sie sich hier mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält (Primärsteuerpflichtige). Natürliche Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Stadt Zürich sind aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie entweder in der Stadt Zürich Geschäftsbetriebe oder Betriebsstätten unterhalten oder Grundeigentum haben (Sekundärsteuerpflichtige). / Durch Perzentile (lateinisch „Hundertstelwerte“), auch Prozentränge genannt, wird die Verteilung in 100 umfangsgleiche Teile zerlegt. Perzentile teilen die Verteilung also in 1-Prozent-Segmente auf. Daher können Perzentile als Quantile betrachtet werden, bei denen 100p eine ganze Zahl ist. So entspricht das Quantil Q0,97 dem Perzentil P97, unterhalb dieses Punktes liegen 97 Prozent aller Fälle der Verteilung. |
| Haushaltsäquivalenzeinkommen / Steuerpflichtige Bevölkerung / 75%-Perzentil (technisch: HAE_GGH1400_STK1075) | Einkommen angepasst an Haushaltsgrösse. / Natürliche Personen sind auf Grund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Stadt Zürich haben. Einen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Stadt hat eine Person, wenn sie sich hier mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält (Primärsteuerpflichtige). Natürliche Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Stadt Zürich sind aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie entweder in der Stadt Zürich Geschäftsbetriebe oder Betriebsstätten unterhalten oder Grundeigentum haben (Sekundärsteuerpflichtige). / Durch Perzentile (lateinisch „Hundertstelwerte“), auch Prozentränge genannt, wird die Verteilung in 100 umfangsgleiche Teile zerlegt. Perzentile teilen die Verteilung also in 1-Prozent-Segmente auf. Daher können Perzentile als Quantile betrachtet werden, bei denen 100p eine ganze Zahl ist. So entspricht das Quantil Q0,97 dem Perzentil P97, unterhalb dieses Punktes liegen 97 Prozent aller Fälle der Verteilung. |
| HHTY002 (lang) (technisch: HTY_HHTY002_LANG) | Name der Hierarchiestufe 'HHTY002', auf den sich der Datenpunkt bezieht. |
| HHTY002 (code) (technisch: HTY_HHTY002_CODE) | Code der Hierarchiestufe 'HHTY002', auf den sich der Datenpunkt bezieht. |
| HHTY002 (sort) (technisch: HTY_HHTY002_SORT) | Sortierungshilfe der Hierarchiestufe 'HHTY002', auf den sich der Datenpunkt bezieht. |
Allgemein:
Die dargestellten Werte beziehen sich auf in der Stadt Zürich aufgrund persönlicher Zugehörigkeit (steuerrechtlicher Wohnsitz oder Aufenthalt) unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen. Quellenbesteuerte Personen sind von dieser Statistik nur dann erfasst, wenn sie der ergänzenden oder nachträglichen Veranlagung unterliegen. Die Steuerdaten werden jeweils für das Jahr t-3 ausgewertet, es liegen immer die Daten von vor 3 Jahren vor. Nur für diese Daten ist ein ausreichend grosser Anteil an definitiven Veranlagungen verfügbar. Dabei gilt zu vermerken, dass die Daten auch für zurück liegende Jahre laufend revidiert werden, d.h. neue definitive Einschätzungen hinzukommen.
Fehlende Werte:
Für weniger als 30 Steuerpflichtige werden keine Werte ausgewiesen.
Definition: Steuerbares Einkommen:
Beim steuerbaren Einkommen handelt es sich um die steuerbaren Bruttoeinkünfte abzüglich den Gewinnungskosten, den allgemeinen Abzügen sowie den Sozialabzügen. Die dargestellten Werte beziehen sich auf das steuerbare Einkommen der natürlichen Personen. Das effektive Einkommen ist in der Regel deutlich höher als das steuerbare.
Haushaltsformen
Es werden folgende Haushaltsformen unterschieden:
Haushaltsäquivalenzeinkommen
Das Haushaltsäquivalenzeinkommen kann die Einkommenssituation von Haushalten unterschiedlicher Grösse und Zusammensetzung vergleichbar machen. Es gibt an, wie hoch das Einkommen einer erwachsenen Einzelperson sein müsste, um die gleiche finanzielle Lebensqualität sicherzustellen, wie sie im entsprechenden Haushalt vorhanden ist. Für die Berechnung wird die Haushaltsgrösse über die Äquivalenzskala des Haushalts berücksichtigt. Dabei erhält die erste erwachsene Person im Haushalt ein Gewicht von 1, weitere erwachsene Personen und Jugendliche über 14 Jahren haben jeweils ein Gewicht von 0,5 und Kinder bis zu 14 Jahren ein Gewicht von 0,3. Es wird also angenommen, dass mit zunehmender Anzahl Haushaltsmitglieder Skalenvorteile (Grössenvorteile) wirksam werden, dass also z.B. eine vierköpfige Familie nicht vier Mal so viel ausgeben muss wie eine Einzelperson, um denselben Lebensstandard zu erreichen. Das Haushaltsäquivalenzeinkommen berechnet sich aus der Summe der steuerbaren Einkommen aller Haushaltsmitglieder dividiert durch die Äquivalenzpersonenzahl.
Weitere Informationen zu dieser Kennzahl finden sie z.B. bei Wikipedia unter «Äquivalenzeinkommen».