Bevölkerung
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Datenowner | Amt für Zusatzleistungen, Sozialdepartement |
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Erstmalige Veröffentlichung | 27.04.2022 |
Kontakt | Open Data Zürich |
Zeitraum | 2017-2025 |
Datentyp | Datenaggregat |
Aktualisierungsdatum | 31.07.2025 |
Datenlieferant | Amt für Zusatzleistungen, Sozialdepartement |
Version | 1 |
Räumliche Beziehung | Stadt Zürich |
Aktualisierungsintervall | jaehrlich |
Rechtsgrundlage |
Jahr und Monat des Snapshots (technisch: Stichtag) | Stichtag jeweils Ende Monat am 30. |
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Art der Rente eines Falls (Altersrente, Hinterlassenen-Rente oder IV-Rente) (technisch: Rentenart) | AV = Altersrente, HV = Hinterlassenen-Rente, IV = Invaliden-Rente. |
Wohnart der Rentner*innen (technisch: Wohnart) | Wohnart: Heim oder Wohnung |
Kategorie IV-Rentnerinnen und IV-Rentner in Wohnungen (technisch: Anspruch) | Durchschnittlicher Zusatzleistungsanspruch im Stichmonat (CHF) |
Zusatzleistungen
Die Zusatzleistungen zur AHV/IV sind Teil der Sozialversicherungen und gewährleisten Rentenberechtigten ein angemessenes, bedarfsorientiertes Mindesteinkommen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Vorsorge.
Rentenart
Folgende Rentenarten werden unterschieden:
Die Zahlen in diesem Datensatz beziehen sich auf die Zusatzleistungen zu diesen Renten, nicht auf die Renten selbst.
Durchschnittsberechnung
Der durchschnittliche ZL-Betrag ergibt sich aus der Summe der Zusatzleistungen pro Rentenart (AV, IV, HV) und Wohnsituation (Wohnung, Heim) geteilt durch die Anzahl laufende Fälle der jeweiligen Renten- und Wohnart.
Zuständigkeit/Einbruch bei HV-Rente in Heim
Die Finanzierung der Kosten für Kinder-, Jugend- und Schulheime sowie Familienpflege wurde ab 01.01.2022 gesetzlich neu geregelt. Ab 2022 ist das Amt für Jugend- und Berufsberatung des Kantons Zürich (AJB) zuständig für die Bewilligung, Prüfung (Kostenübernahmegarantie [KÜG]), Aufsicht und die Finanzierung der Heim- und Familienpflege. Dadurch reduziert sich der Kostenbeitrag des AZL gem. § 47 KJV auf den sog. Verpflegungsbeitrag von CHF 25 pro Tag, was den massiven Einbruch des Durchschnittswerts bei "HVinHeim" ab 2022 erklärt.
Übergang HV zu AV
Bemerkung zum Anstieg der Kurve bei Hinterlassenen im Heim (seit 2022): Die Begründung liegt darin, dass immer mehr Personen, welche das Rentenalter erreichen, aufgrund einer Hinterlassenen-Rente, welche höher ist als die Altersrente, welche die Person mit dem Übertritt erhalten würde, in der Rentenart HV verbleiben und somit keine Umwandlung der Hinterlassenen-Rente in eine Altersrente erfolgt. Aufgrund der relativ geringen Anzahl von Hinterlassenen-Fällen wirkt sich dies deutlich auf den durchschnittlichen Zusatzleistungs-Anspruch der Gruppe "HV in Heim" aus.
Anzahl Fälle
Dieser Datensatz zeigt eine Fallsicht; die Anzahl Personen ist höher als die Anzahl Fälle, weil pro Fall mehr als eine Person involviert sein können, beispielsweise bei Altersrenten von Ehepartner*innen.