Durchschnittlicher Zusatzleistungsanspruch von ZL-Beziehenden in der Stadt Zürich

Beschreibung

Durchschnittlicher Zusatzleistungsanspruch seit Dezember 2017.

Tags

Lizenz

Creative Commons CCZero

Daten & Ressourcen

CSV
SOS102OD1024.csv
Comma-Separated Values.
Datenowner Amt für Zusatzleistungen, Sozialdepartement
Erstmalige Veröffentlichung 27.04.2022
Kontakt Open Data Zürich
Zeitraum 2017-2025
Datentyp Datenaggregat
Aktualisierungsdatum 31.07.2025
Datenlieferant Amt für Zusatzleistungen, Sozialdepartement
Version 1
Räumliche Beziehung Stadt Zürich
Aktualisierungsintervall jaehrlich
Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Zusatzleistungen

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV sind Teil der Sozialversicherungen und gewährleisten Rentenberechtigten ein angemessenes, bedarfsorientiertes Mindesteinkommen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Vorsorge.

Rentenart

Folgende Rentenarten werden unterschieden:

  • Altersrente (AV, zusätzliche Altersrente zur AHV),
  • Hinterlassenenrente (HV, Hinterbliebenenrente für Ehepartner*innen und Waisen)
  • sowie Invalidenrente (IV, Zusatzrente bei Invalidität).

Die Zahlen in diesem Datensatz beziehen sich auf die Zusatzleistungen zu diesen Renten, nicht auf die Renten selbst.

Durchschnittsberechnung

Der durchschnittliche ZL-Betrag ergibt sich aus der Summe der Zusatzleistungen pro Rentenart (AV, IV, HV) und Wohnsituation (Wohnung, Heim) geteilt durch die Anzahl laufende Fälle der jeweiligen Renten- und Wohnart.

Zuständigkeit/Einbruch bei HV-Rente in Heim

Die Finanzierung der Kosten für Kinder-, Jugend- und Schulheime sowie Familienpflege wurde ab 01.01.2022 gesetzlich neu geregelt. Ab 2022 ist das Amt für Jugend- und Berufsberatung des Kantons Zürich (AJB) zuständig für die Bewilligung, Prüfung (Kostenübernahmegarantie [KÜG]), Aufsicht und die Finanzierung der Heim- und Familienpflege. Dadurch reduziert sich der Kostenbeitrag des AZL gem. § 47 KJV auf den sog. Verpflegungsbeitrag von CHF 25 pro Tag, was den massiven Einbruch des Durchschnittswerts bei "HVinHeim" ab 2022 erklärt.

Übergang HV zu AV

Bemerkung zum Anstieg der Kurve bei Hinterlassenen im Heim (seit 2022): Die Begründung liegt darin, dass immer mehr Personen, welche das Rentenalter erreichen, aufgrund einer Hinterlassenen-Rente, welche höher ist als die Altersrente, welche die Person mit dem Übertritt erhalten würde, in der Rentenart HV verbleiben und somit keine Umwandlung der Hinterlassenen-Rente in eine Altersrente erfolgt. Aufgrund der relativ geringen Anzahl von Hinterlassenen-Fällen wirkt sich dies deutlich auf den durchschnittlichen Zusatzleistungs-Anspruch der Gruppe "HV in Heim" aus.

Anzahl Fälle

Dieser Datensatz zeigt eine Fallsicht; die Anzahl Personen ist höher als die Anzahl Fälle, weil pro Fall mehr als eine Person involviert sein können, beispielsweise bei Altersrenten von Ehepartner*innen.

Attribute

Jahr und Monat des Snapshots (technisch: Stichtag) Stichtag jeweils Ende Monat am 30.
Art der Rente eines Falls (Altersrente, Hinterlassenen-Rente oder IV-Rente) (technisch: Rentenart) AV = Altersrente, HV = Hinterlassenen-Rente, IV = Invaliden-Rente.
Wohnart der Rentner*innen (technisch: Wohnart) Wohnart: Heim oder Wohnung
Kategorie IV-Rentnerinnen und IV-Rentner in Wohnungen (technisch: Anspruch) Durchschnittlicher Zusatzleistungsanspruch im Stichmonat (CHF)

Kategorien